Description
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für das Herbizid Luxinum® (mit dem Wirkstoff Luximo®) eine Notfallzulassung für 400.000 Hektar Winterweichweizen erteilt. Vom 1. September bis 29. Dezember 2026 darf das Produkt zur Acker-Fuchsschwanzkontrolle in Winterweichweizen vermarktet und angewendet werden.